Newsletter 17-2021

Alle Youngster über 60 - Führerscheinumtausch

ADAC: Das ist neu in 2022

Führerschein-Umtausch: Jetzt Termin sichern / Geburtenjahrgänge 1953 bis 1958 müssen zuerst den Scheckkarten-Führerschein beantragen / Wichtige Änderungen rund ums Auto

Das Jahr 2022 bringt für Autofahrer einige Neuerungen mit sich.

Eine davon verlangt schon jetzt zügiges Handeln: Nach einer EU-Richtlinie müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine bis 2033 in fälschungssichere Scheckkarten-Führerscheine umgetauscht werden.

Die Geburtenjahrgänge 1953 bis 1958 müssen dies eigentlich bis zum 19. Januar 2022 erledigt haben. Da es bei der Beantragung coronabedingt zu langen Wartezeiten und Verzögerungen kommen kann, hat die Verkehrsministerkonferenz vorgeschlagen, bis zum 19. Juli 2022 keine Bußgelder zu verhängen. Betroffene sollten sich möglichst bald um einen Termin kümmern.

Zum 1. Januar 2022 wird der CO2-Preis, der für Emissionen von Kohlenstoffdioxyd durch Kraftstoffe bezahlt werden muss, von 25 Euro auf 30 Euro je Tonne angehoben. Damit dürften die Preise für Benzin und Diesel zum Jahreswechsel um rund 1,5 Cent je Liter steigen.

„Maskenpflicht“ für Verbandskasten: Laut der neuen DIN-Norm für Verbandskästen müssen künftig zwei Mund-Nasen-Bedeckungen (Masken) Teil des Verbandskastens sein. Ob und ab wann tatsächlich zwei Masken mitzuführen sind, steht allerdings noch nicht fest.

Vorteil für Verbraucher beim Autokauf: Ab dem 1. Januar 2022 verlängert sich die Beweislastumkehr beim Händlerkauf von sechs auf zwölf Monate. Erst danach muss der Käufer den Beweis führen, dass ein Mangel beziehungsweise Schaden von Anfang an vorhanden war.

Ausführliche Informationen zu allen Themen unter www.adac.de.

Schönes Weihnachtsfest und guten Start in 2022

wünscht

ED

Redation Fiat 124 Spider Club e.V.