News-letter 5-2019
Führerscheinumtausch alt zu neu
der geplante Führerscheinumtausch für ältere Führerscheine und wichtige Neuerungen in den Reiseländern
Italien, Spanien und Frankreich sind diesmal die wesentlichen Themen unseres Ortsclubbriefes.
Am Ende stellen wir Ihnen noch zwei aktuelle Gerichtsentscheidungen von allgemeinem Interesse vor.
I. Führerscheinumtausch bei Pkw- und Motoradführerscheinen
Derzeit gibt es ca. 15 Millionen bis 31.12.1998 ausgestellte (Papier-)Führerscheine sowie etwa ca. 28
Millionen seit dem 1.1.1999 bis 18.1.2013 ausgegebene Scheckkartenführerscheine in Deutschland, die
noch keine zeitliche Befristung enthalten. All diese Führerscheine müssen nach der nunmehr geltenden
Rechtslage – früher oder später – umgetauscht werden.
Grund für die Anordnung des Umtausches durch die EU-Richtlinie ist der Wunsch nach einem einheitlichen
fälschungssicheren Führerscheindokument ab 2033 und einer Erfassung aller Führerscheine in einer
Datenbank, um Missbrauch zu verhindern.
Wichtig für jeden Führerscheininhaber: Das Dokument wird auf Antrag für Pkw- und Motorradführerscheine
verwaltungsmäßig umgetauscht, also ohne Gesundheitsuntersuchung oder Führerscheinprüfung.
Führerscheine, die vor dem 1.1.1999 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem umgetauscht sein muss
vor 1953 19.1.2033
1953 – 1958 19.1 2022
1959 – 1964 19.1.2023
1965 – 1970 19.1.2024
1971 oder später 19.1.2025
Führerscheine, die ab 1.1.1999 ausgestellt worden sind:
Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem umgetauscht sein muss
1999 -2001 19.1.2026
2002 -2004 19.1.2027
2005 -2007 19.1.2028
2008 19.1.2029
2009 19.1.2030
2010 19.1.2031
2011 19.1.2032
2012 – 18.01.2013 19.1.2033
1. Was braucht man für den Umtausch des Pkw- oder Motorradführerscheins?
Personalausweis oder Reisepass, biometrisches Passfoto und den aktuellen Führerschein. Wurde der
alte (rosa oder graue) Führerschein nicht von der Behörde Ihres aktuellen Wohnsitzes ausgestellt,
dann benötigen Sie außerdem eine sog. Karteikartenabschrift der Behörde, die den Führerschein ursprünglich
ausgestellt hat.
2. Was kostet der Umtausch?
Die Kosten betragen ca. 25 Euro.
3. Wo und wie oft muss umgetauscht werden?
Für den Umtausch ist die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes zuständig. Die Pkw- und Motorradklassen
gelten unbefristet fort. Nur die Gültigkeit des Führerscheins wird auf 15 Jahre befristet.
4. Was passiert bei unterlassenem Umtausch?
Wer weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt und die Frist für den Umtausch
verstreichen lässt riskiert ein Verwarnungsgeld von € 10,00, begeht aber keine Straftat.
Wichtig: Bei Lkw- und Bus-Führerscheinen kann ein Fahren ohne Verlängerung eine Straftat sein!