News 7-2021

ADAC Infos zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) §6 Absatz 4 und Online Petition

Liebe Clubmitglieder,

will der Gesetzgeber wirklich historische Fahrzeuge verbieten?

Aufgrund des aktuellen Gesetzesbeschlusses zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) §6 Absatz 4 wurde die Oldtimerszene durch eine Online-Petition sehr verunsichert. Nach der Einschätzung der ADAC Juristen führt der aktuelle Gesetzesbeschluss zu keiner Verschärfung im Vergleich zum früheren Gesetzestext.

Anbei findet ihr die Stellungnahme des ADAC:

Keine Verschärfung für Oldtimer und Motorräder
Gesetzesbeschluss zur Neufassung des Straßenverkehrsgesetzes (StVO) § 6 Absatz 4
Die Szene befürchtet, dass auf Grundlage der Neufassung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) § 6 Absatz 4 Sperrungen und Fahrverbote für Oldtimer und Motorräder aus Gründen des Lärmschutzes oder der Luftreinhaltung erlassen werden könnten, oder bestimmte Fahrzeuge insgesamt aus dem Verkehr gezogen werden könnten.

Nach der Einschätzung der ADAC Juristen können wir allerdings Entwarnung geben:

„Nach eingehender Prüfung können wir die Argumentation der Petition und die dargestellten Auswirkungen des neuen § 6 Absatz 4 StVG auf Oldtimer und andere Fahrzeuge nicht nachvollziehen. Hier werden ein Bestandsschutz im rein zulassungsrechtlichen Sinn und der im Verhaltensrecht durch die Petenten vermischt. Es geht ja nicht um die Frage, OB ein Fahrzeug weitergenutzt werden kann, sondern vielmehr um das WIE und mögliche Einschränkungen bei der Nutzung. Ziel der Neufassung des § 6 StVG war, die bestehenden Rechtsgrundlagen neu zusammenzufassen und besser verständlich darzustellen. Dem trägt auch Absatz 4 des § 6 Rechnung. Eine Verschärfung der bisher schon möglichen Regelungen können wir dem nicht entnehmen.

Fazit: Es kommt aus Sicht des ADAC zu keiner Verschärfung."

Die Fragestellung wurde auch im Parlamentskreis Automobiles Kulturgut eingehend diskutiert. Doch auch wenn das Verkehrsministerium und Mitglieder des Bundestages unsere Auffassung teilen, bleibt stets die Sorge, dass das Oldtimer-Fahren durch künftige Gesetzgebungen erschwert oder gar verhindert werden könnte. Selbstverständlich achten wir auf solche Entwicklungen und werden uns auch künftig dafür einsetzen, dass das Fahren mit historischen Fahrzeugen möglich bleibt.

In diesem Zusammenhang möchten wir auf den Flyer Wir lieben Oldtimer hinweisen: Unsere historischen Fahrzeuge sind Automobiles Kulturgut. Oldtimer machen nur knapp 1 Prozent des gesamten Kfz-Bestandes aus. Mit der geringen Laufleistung von ca. 1.500 km pro Jahr liegen die Fahrleistungen aller Oldtimer im Promille Bereich verglichen mit den Fahrleistungen des gesamten Fahrzeugbestandes. Diese und weitere Fakten haben wir gemeinsam mit anderen deutschen Oldtimer-Verbänden im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Historische Fahrzeuge (AGHF) in der Broschüre „Wir lieben Oldtimer“ zusammengefasst. Diese Zusammenstellung kann für Oldtimer-Besitzer hilfreich sein, um in einer manchmal aufgeheizten Diskussion sachliche Argumente für das Fahren unserer geliebten Oldtimer parat zu haben.

“Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit sollte ein Gesetz geschaffen bzw. so geändert werden, dass das zukünftige Fahren von Oldtimern verbieten könnte.
Entstanden wohl aus dem nachvollziehbaren Wunsch der Anrainer von Passstraßen, welche speziell an Wochenenden unter dem Lärm von oftmals manipulierten Motorrad-Auspuffanlagen leiden.
In der vorliegenden Form soll ein Fahrverbot schon dann gerechtfertigt sein, wenn die „Bevölkerung von schädlichen Umwelteinwirkungen betroffen ist“.
Dazu würde es schon genügen, einen Oldtimer, der naturgemäß über keinen KAT verfügt, oder “schlimmer” noch, einen Zweitakter, der konstruktiv bedingt Öl verbrennt, benutzen zu wollen. Gegen diese Pläne läuft darum noch eine Petition, die unter:
https://www.openpetition.de/petition/online/aenderung-des-6-stvg-gesetzesbeschluss-zum-strassenverkehrsgesetz-drucksache-432-21
erreichbar ist und der sich jeder Oldtimer-Besitzer anschließen sollte, so er denn überhaupt hiervon erfährt. Es haben schon ca. 26 % der notwendigen 50.000 Personen diese Petition unterstützt. Wer mitmachen will, sollte es bald tun, denn sie läuft nicht mehr lange (Stand 07.06.2021 nur noch 6 Wochen). Man kann das ganz einfach auf deren Seite erledigen, ohne eine Briefpost mühsam ausfüllen und abschicken zu müssen. Die Initiatoren dieses Gesetzes haben ihr Vorhaben anscheinend bewusst nicht „an die große Glocke“ gehängt, und die Motorradzeitschrift „Tourenfahrer“ ist bisher die einzige, die darüber berichtet hat. Kein Aufschrei vom ADAC oder anderen Automobilclubs, obwohl sich deren Mitglieder ja gerade deshalb dort zusammengeschlossen haben, um ihre Interessen besser vertreten zu sehen.
Den Artikel der Zeitschrift „Tourenfahrer“ sieht man hier:
https://www.tourenfahrer.de/nachrichten/verkehrsgesetzes/
Es lohnt, sich mit dieser Sache etwas intensiver zu beschäftigen, denn wenn in Zukunft jeder Bürgermeister seinen Ort für Oldtimer sperren kann, sind Treffen, Märkte, Ausfahrten usw. akut bedroht:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2021/0401-0500/432-21.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Um möglichst viele Oldtimer-Fans zu erreichen, bitten wir diesen Aufruf an alle erreichbaren Oldtimer-Clubs, Interessengemeinschaften, Stammtische, Foren usw. weiterzuleiten.
Wir hoffen inständig, dass genügend Stimmen zusammenkommen, um dieses Vorhaben schon im Keim zu ersticken und wünschen uns allen weiterhin gute Fahrt mit den Autos, die noch eine Seele haben.